Wichtige Informationen zur Anleinpflicht und Maulkorbpflicht von Hunden/Kampfhunden in Dresden
für Hundehalter, Hundebesitzer und Hundefans aus Dresden
Gewünschtes bitte anklicken:
Anleinpflicht in Dresden
Anleinpflicht für alle Hunde in Dresden
Es besteht die Pflicht zum Ausführen an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine...
- in Fußgängerzonen
- in Haupteinkaufsbereichen
- anderen innerörtlichen Bereichen
- Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr
- in der Allgemeinheit zugänglichen umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen
- einschließlich Kinderspielplätzen
- mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche
- bei öffentlichen Versammlungen
- in Aufzügen
- auf Volksfesten
- sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen
- in öffentlichen Gebäuden
- in Schulen und Kindergärten
Beachten Sie: Eine Befreiung hier von ist nicht möglich.
"Begrenzte Gebiete zum Leinenzwang für Hunde"
Dies ist gegeben durch die enge Konzentration des Tourismus in diesen Bereichen
(historisches Zentrum, Szeneviertel äußere Neustadt)
Ortsamt Altstadt
- Könneritzstraße
- Ammonstraße
- Hauptbahnhof
- Wiener Straße
- Gellertstraße
- Lennéstraße
- Güntzstraße
- Sachsenallee
- Terrassenufer bis Marienbrücke
- Gebiet der Marienbrücke
- und der Albertbrücke
Ortsamt Neustadt
- Stauffenbergallee
- Rudolf-Leonhard-Straße
- Buchenstraße
- Hechtstraße
- Hansastraße
- Eisenbahnstraße
- Uferstraße
- außerhalb der Elbwiese
- Brockhausstraße
- Wilhelminenstraße
- Fischhausstraße
- Heideblick
- Am Jägerpark
- Radeberger Straße
- Gebiet der Marienbrücke
- und der Albertbrücke
Beachten Sie: Eine Befreiung hier von ist nicht möglich.
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Anleinpflicht in den Grünanlagen der Stadt Dresden
§7 Tierhaltung der Polizeiverordnung Dresden
Unabhängig vom lokalen Leinenzwang hat der Hundehalter bzw. -führer dafür Sorge zu tragen, dass außerhalb befriedeter Besitztümer Hunde nicht unbeaufsichtigt laufen.
Die beaufsichtigende Person muss zum Führen von Hunden in der Lage sein und ihr müssen die Hunde auf Zuruf gehorchen.
Hunde müssen auf
- öffentlichen Straßen
- Wegen und Plätzen sowie
- in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen
sofern diese nicht als Freilaufflächen ausgewiesen sind, zum Schutz von Mensch und Tier stets von einer geeigneten Person an der Leine geführt werden.
Es ist verboten,
öffentlich zugängliche Spielplätze mit Hunden zu betreten oder diese dorthin laufen zu lassen.
In Naturschutzgebieten müssen grundsätzlich alle Hunde an die Leine genommen werden. Bodenbrütende Vögel, Niederwild aber auch gefährdete Biotope werden durch frei laufende
Hunde stark beeinträchtigt.
Definition Grünanlagen der Stadt Dresden
Anlagen im Sinne der Polizeiverordnung der Stadt Dresden sind
§ 2 Begriffsbestimmungen
Öffentliche Straßen im Sinne dieser Polizeiverordnung sind alle
- Straßen, Wege und Plätze,
iiiidie dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind oder auf denen ein tatsächlicher öffentlicher iiiiVerkehr stattfindet.
Grün- und Erholungsanlagen im Sinne dieser Polizeiverordnung sind
- allgemein zugängliche, insbesondere gärtnerisch gestaltete Anlagen,
- die der Erholung der Bevölkerung oder der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes iiiidienen.
- Dazu gehören auch Verkehrsgrünanlagen und
- allgemein zugängliche Kinderspielplätze sowie
- Park- und Sportanlagen.
Auszug auf der Polizeiverordnung in der Stadt Dresden
§ 1 Geltungsbereich, Zuständigkeit
Diese Polizeiverordnung gilt im gesamten Gebiet der Landeshauptstadt Dresden.
Sie gilt auf allen öffentlichen Straßen und insbesondere auch auf Flächen der Grün- und Erholungsanlagen im Sinne der nachstehenden Begriffsbestimmungen.
Sie gilt auch, wenn die Störung von Privatgrundstücken ausgeht.
§ 2 Begriffsbestimmungen
Öffentliche Straßen im Sinne dieser Polizeiverordnung sind alle Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind oder auf denen ein tatsächlicher öffentlicher Verkehr stattfindet.
Grün- und Erholungsanlagen im Sinne dieser Polizeiverordnung sind allgemein zugängliche, insbesondere gärtnerisch gestaltete Anlagen, die der Erholung der Bevölkerung oder der
Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes dienen.
Zum öffentlichen Bereich im Sinne dieser Polizeiverordnung gehören alle öffentlichen Straßen und die Grün- und Erholungsanlagen entsprechend den vorstehend genannten Begriffsbestimmungen.
§ 7 Tierhaltung
Haustiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass keine Menschen oder Tiere belästigt bzw. gefährdet werden.
Abgelegter Hundekot ist unverzüglich vom Hundeführer zu entfernen.
Hierzu ist ein geeignetes Behältnis mitzuführen und auf Verlangen den Vollzugskräften
vorzuweisen.
Im öffentlichen Bereich im Sinne des § 2 Abs. 3 ist es untersagt, Tiere zum Zwecke des Erbettelns oder Sammelns von Geld oder Sachleistungen zur Schau zu stellen.
Durch den Hundeführer sind Hunde von öffentlich zugänglichen Kinderspiel- und Sportplätzen und öffentlichen Brunnen fernzuhalten.
In der Landeshauptstadt Dresden besteht bei Menschenansammlungen und in den in Anlage 1 aufgeführten Gebieten ein lokal begrenzter Leinenzwang für Hunde. Der Leinenzwang gilt nicht für Jagdhunde im weidgerechten Einsatz, für Dienst- und Blindenführhunde.
Unabhängig vom lokalen Leinenzwang hat der Hundehalter bzw. -führer dafür Sorge zu tragen, dass außerhalb befriedeter Besitztümer Hunde nicht unbeaufsichtigt laufen. Die beaufsichtigende Person muss zum Führen von Hunden in der Lage sein und ihr müssen die Hunde auf Zuruf gehorchen.
Verstöße gegen die Anleinpflicht in Dresden
Verstöße gegen die Anleinpflicht stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Verwarnungsgeld bis 1000 Euro geahndet werden kann.
Ausnahmen der Leinen- und Maulkorbpflicht in Dresden
Für folgende Hunde gilt die Maulkorb- und Anleinpflicht nicht in Dresden
für im Einsatz befindliche Diensthunde von
- der Polizei,
- des Strafvollzuges
- Hunde des Bundesgrenzschutzes
- Hunde der Zollverwaltung
- Jagdhunde im weidgerechten Einsatz
- Blindenführhunde
- Hunde der Bundesbahn
- Hunde der Bundeswehr
- sowie für im Bewachungsgewerbe eingesetzte Hunde.
Mitführverbot von Hunden/Hundefreie Zone in Dresden
In folgenden Bereichen dürfen Sie Ihren Hund nicht mitführen:
Auf Spielflächen ist das Mitführen von Hunden außer von Blindenhunden verboten.
Hunde dürfen nicht
- auf Kinderspielplätze
- auf Sportplätzen
- öffentlichen Brunnen
- auf gekennzeichnete Liegewiesen oder
- in Badeanstalten
mitgenommen werden.
Verunreinigungen durch Hundekot in öffentlichen Anlagen sind durch den Hundehalter/-in sofort zu entfernen.
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Maulkorbpflicht in Dresden
Gefährliche Hunde sind außerhalb entsprechend sicher umfriedeter Grundstücke sowie in Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern an einer geeigneten Leine zu führen und haben einen Maulkorb zu tragen.
Weitere Informationen zu Maulkorbtraining und Maulkörben finden Sie ....hier
Anleinpflicht und Maulkorbpflicht in Dresden
Kampfhunde sind in allen öffentlichen Anlagen sowie auf allen öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen im gesamten Stadtgebiet zu jeder Tages- und Nachtzeit ständig an der Leine zu führen.
In Naturschutzgebieten müssen grundsätzlich alle Hunde an die Leine genommen werden. Bodenbrütende Vögel, Niederwild aber auch gefährdete Biotope werden durch frei laufende
Hunde stark beeinträchtigt.
In folgenden Bereichen sind sie an einer zur Vermeidungvon Gefahren geeigneten Leine zu führen:
- auf öffentlichen Straßen
- Wegen und Plätzen
- in öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen
- in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten
- bei öffentlichen Versammlungen
- Aufzügen
- Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen.
Befreiung von Anleinpflicht und Maulkorbpflicht in Dresden
Generell gilt für alle Hunde der Kategorien Gefährlicher Hund eine Maulkorb- und Anleinpflicht. Hiervon können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
An bestimmten Plätzen und Bereichen gilt diese Ausnahmegenehmigung allerdings nicht, hier müssen Hunde immer angeleint werden.
Gefährliche Hunde (erlaubnispflichtige Hunde) ist - wenn keine Befreiungsgenehmigung erteilt wurde - stets ein das Beißen verhindernder Maulkorb oder eine in der Wirkung gleich stehende Vorrichtung anzulegen und sie sind außerhalb befriedeten Besitztums sowie in Fluren, Fahrstühlen, Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine, zu führen.
Die Befreiung vom Leinenzwang gilt nicht innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile sowie in bestimmten Bereichen bzw. bei bestimmten Anlässen.
Ordnungsamt in Dresden
Geschäftsbereich Ordnung und Sicherheit
Ordnungsamt
Dienstgebäude
Adresse
Theaterstraße 11-13
01067 Dresden
Briefpostanschrift für alle städtischen Dienststellen
Landeshauptstadt Dresden
Geschäftsbereich ...
Amt für ...
Postfach 120020
01001 Dresden
Telefon
0351/ 488 63 01
Fax
0351/488 63 03
Abt. Gemeindlicher Vollzugsdienst
Sachgebiet zentraler Innendienst
Telefon
0351/ 488 63 61
Telefon
0351/ 488 63 64
Fax
0351/ 488 63 63
Öffnungszeiten/Sprechzeiten in dem Ordnungsamt Dresden
Montag und Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 9:00 bis 18:00 Uhr
Formulare jeder Art für Hundehaltung in Dresden
Formularservice
Formulare zur Anmeldung und Abmeldung ect. zum down loaden, finden Sie auf
www.dresden.de
Die Formulare für Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in Dresden erhalten Sie persönlich, auch im Rathaus
Adresse
Dr.-Külz-Ring 19
4. Etage, Zimmer 213
01067 Dresden
Die Formulare für Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in Dresden können Sie auch telefonisch anfordern
Telefon
0351-488 21 55
Die Formulare für Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung der Hunde in Dresden können Sie auch schriftlich anfordern
Landeshauptstadt Dresden
Geschäftsbereich Finanzen und Liegenschaften
Steueramt
Postfach 12 00 20
01001 Dresden
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Verhaltentenstest in Dresden
Ziel der Verhaltensprüfung ist das Erkennen übersteigerter aggressiver Reaktionen des Hundes oder von Fehlverhalten einer Hundehalterin oder eines Hundehalters, die sich in gefährlicher Weise auf Mensch und Tier auswirken können.
Es besteht die Möglichkeit in der Stadt Dresden, durch ein anerkanntes Gutachten (Wesensanalyse) für einen gefährlichen Hund, eine Ausnahmegenehmigung der Anleinpflicht und Maulkorbpflicht zu bekommen.
Als behördlich anerkannt gilt ein Gutachten,
wenn es inhaltlich den Rahmenbedingungen einer standardisierten Wesensanalyse, die durch Verwaltungsvorschrift des Staatsministeriums des Innern näher bestimmt wird, entspricht und durch einen öffentlich bestellten Sachverständigen im Hundewesen im Sinne von § 2 gefertigt wurde.
Weitere Informationen zu dem Verhaltenstest in Dresden finden Sie...hier
Ordnungswidrigkeiten in Dresden
Ordnungswidrig im Sinne des § 17 des Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen i. d. F. der Bekanntmachung vom 13. August 1999 (GVBl. S. 466), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. August 2003 (GVBl. S. 330) handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
23. entgegen § 15 (3) einen Hund auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen oder in iiiiiiiiiöffentlichen Grün- und Erholungsanlagen nicht an der Leine führt bzw. den Hund nicht iiiiiiiiidurch eine geeignete Person führen lässt;
24. entgegen § 15 (4) mit einem Hund einen öffentlich zugänglichen Spielplatz betritt oder iiiiiiiiieinen Hund dorthin laufen lässt;
25. entgegen § 15 (5) als Tierhalter oder -führer Verunreinigungen durch Tierkot nicht iiiiiiiiiunverzüglich beseitigt;
26. entgegen § 15 (5) als Tierhalter oder -führer kein geeignetes Hilfsmittel für Aufnahme iiiiiiiiiund Transport von Tierkot mitführt oder dieses nicht auf Verlangen vorweist;
Bussgelder in Dresden
Die Ordnungswidrigkeiten können nach § 17 (2) des Polizeigesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsPolG) in Verbindung mit § 17 (1) und (2) des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) mit einer Geldbuße von 5 bis 1.000 Euro,
bei fahrlässigen Zuwiderhandlungen bis 500 Euro geahndet werden.
Hundeauslaufplätze in städtischen Grünanlagen in Dresden
Damit der Hundeauslauf im Einklang mit den Erholungsbedürfnissen aller anderen Besucher steht und Wald und Parkanlagen mit ihrer Tier- und Pflanzenwelt nicht überstrapaziert werden, sind auch auf Hundeauslaufplätzen einige Regeln zu beachten:
- Die Hunde müssen immer im Einwirkungsgebiet des Hundehalters sein und jederzeit iiiizurückgerufen werden können.
iiiiAndernfalls sind sie auch in Hundeauslaufgebieten anzuleinen.
- Gefährlichen Hunden ist auch innerhalb besonders ausgewiesener Hundeauslaufflächen
iiiiein Maulkorb anzulegen.
- Andere Erholungssuchende dürfen nicht belästigt oder gefährdet werden.
iiiiDie Erholung anderer hat auch im Hundeauslaufgebiet Vorrang.
iiiiBesonders Lärmbelästigungen der Nachbarschaft durch lautes Bellen sollen vermieden iiiiwerden.
- Zudem wäre es wünschenswert, wenn die Halter auch auf den Auslaufplätzen die iiiiVerunreinigungen durch ihre Hunde entfernen würden, die nachfolgenden Hundehalter iiiiwerden es danken.
Hundeauslaufplätze, Hundeauslaufgebiete in Dresden finden Sie ..... hier
Informationen zu Maulkorbtraining/Maulkörben finden Sie....hier
Infos zu den Kampfhunden in Dresden finden Sie ...hier
Die Kampfhundeverordnung von Dresden finden Sie ....hier
Die Durchführung des Gesetzes zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (DVOGefHundG) finden Sie .... hier
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Kennwort: Dresden - Anleinpflicht
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