Informationen zum Sachkundenachweis in Dresden
Die erforderliche Sachkunde wird in der Regel durch eine Prüfung festgestellt.
Der Prüfung wird der vom Staatsministerium des Innern im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie herausgegebene Themenkatalog, der durch Verwaltungsvorschrift des Staatsministeriums des Innern näher bestimmt wird, zugrunde gelegt.
Inhalte des Sachkundenachweises in Dresden
Die erforderliche Sachkunde im Sinne von § 8 GefHundG umfasst ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten in Bezug auf:
1. das Wesen und das Verhalten des Hundes,
2. die Erziehung des Hundes,
3. die Haltungserfordernisse,
4. die wichtigsten Rechtsvorschriften für den Umgang mit Hunden und
5. den Umgang mit dem Hund.
Nachweis der Sachkunde in Dresden
Die erforderliche Sachkunde im Sinne des § 8 GefHundG besitzt, wer
1. erfolgreich an der Sachkundeprüfung nach § 4 teilgenommen hat,
2. aufgrund einer beruflichen Tätigkeit im Hundewesen die erforderliche Sachkunde über iiiiiiHunde und deren Verhalten bereits vorweisen kann, insbesondere wer Diensthunde in iiiiiieiner diensthundehaltenden Behörde ausbildet und führt oder
3. aufgrund einer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit im Dienst-, Rettungs-,
iiiiiiTherapie- oder Behindertenbegleithundewesen als Ausbilder für Hunde bestellt ist und iiiiiidiese Tätigkeit tatsächlich ausübt.
Über die in Satz 1 Nr. 2 und 3 genannten Fälle hinaus kann die zuständige Kreispolizeibehörde das Vorliegen der Sachkunde in Ausnahmefällen anerkennen.
Der Nachweis der Sachkunde wird
1. im Fall des Absatzes 1 Nr. 1 durch eine Bescheinigung nach § 4 Abs. 7,
2. in den Fällen des Absatzes 1 Nrn. 2 und 3 durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers,
iiiiiides zuständigen Verbandes oder der Organisation, für die der Antragsteller seine
iiiiiiTätigkeit ausübt, erbracht.
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Antragsunterlagen für die Sachkundeprüfung in Dresden
Die Zulassung zur Prüfung ist bei der für den Wohnsitz des Antragstellers örtlich zuständigen Kreispolizeibehörde zu beantragen.
Der Antrag muss mindestens enthalten:
1. Vor- und Familienname des Antragstellers,
2. das Geburtsdatum des Antragstellers,
3. die Anschrift (Postleitzahl, Ort, Straße, Hausnummer) des Hauptwohnsitzes des iiiiiiAntragstellers und
4. Angaben über den Hund, für den die Erlaubnis beantragt wird.
Nicht erbringen brauchen folgende Personen den Sachkundenachweis in Dresden
Den Sachkundenachweis brauchen Sie nicht zu erbringen, wenn Sie von vornherein als sachkundig gelten.
Sachverständige im Hundewesen
Als Sachverständige im Hundewesen können insbesondere anerkannt werden
1. praktizierende Tierärzte,
2. bestellte Ausbilder für Hunde im Dienst-, Rettungs-, Therapie- oder iiiiiiBehindertenbegleithundewesen, die diese Tätigkeit tatsächlich ausüben sowie eine iiiiiiInformationsschulung des Staatsministeriums des Innern besucht und zwei iiiiiiProbegutachten vorgelegt haben.
Die Anerkennung als Sachverständiger im Hundewesen ist beim Staatsministerium des Innern schriftlich zu beantragen und erfolgt durch öffentliche Bestellung.
Nach vergleichbaren Bestimmungen in anderen Bundesländern anerkannte öffentlich bestellte Sachverständige im Hundewesen sind von der Antragstellung nach Absatz 2 befreit.
Sie haben ihre Anerkennung gegenüber der zuständigen Kreispolizeibehörde nachzuweisen.
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Durchführung von der Sachkundeprüfung in Dresden - Wo ?
Die Kreispolizeibehörde bildet für die Abnahme der Prüfung einen Prüfungsausschuss.
Der Prüfungsausschuss besteht aus dem Vorsitzenden und mindestens zwei Beisitzern.
Die Mitglieder müssen sachkundig sein.
Dem Prüfungsausschuss sollen ein Vertreter des Ordnungsamtes, der Amtstierarzt und ein oder mehrere andere fachlich geeignete Mitglieder angehören.
Der Prüfungsausschuss legt den Prüfungstermin fest.
Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.
Der theoretische Teil der Prüfung wird mündlich durchgeführt.
Er soll nicht länger als 30 Minuten betragen.
Die Prüfung kann als Einzel- oder Gruppenprüfung abgehalten werden.
Die Prüfung kann wiederholt werden.
Der praktische Teil der Sachkundeprüfung umfasst Fähigkeiten im Umgang mit dem Hund, die an einem vom Prüfungsausschuss zur Verfügung gestellten Hund vom Antragsteller nachzuweisen sind.
Nachweise der Sachkunde anderer Stellen außerhalb des Freistaates Sachsen werden anerkannt, wenn sie gleichwertig sind.
Über die Gleichwertigkeit entscheidet das Staatsministerium des Innern im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie.
Über das Bestehen der Prüfung ist dem Antragsteller eine amtliche Bescheinigung auszustellen.
Termine für den Sachkundenachweis in Dresden
Der Prüfungsausschuss legt den Prüfungstermin fest.
Gebühren für den Sachkundetest in Dresden
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Veterinäramt in Dresden
Geschäftsbereich Ordnung und Sicherheit
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Dienstgebäude
Adresse
Burkersdorfer Weg 18
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Briefpostanschrift für alle städtischen Dienststellen
Landeshauptstadt Dresden
Geschäftsbereich ...
Amt für ...
Postfach 120020
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Telefon
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Öffnungszeiten/Sprechzeiten in dem Veterinäramt Dresden
Montag und Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 9:00 bis 18:00 Uhr
Die Kreispolizeibehörden in Sachsen, die Landratsämter und Kreisfreien Städte
sind zuständig für Haltungserlaubnis, Antrag für Wesensanalyse
Regierungsbezirk Dresden
Landratsämter
Bautzen
Telefon 03591-3230
Kamenz
Telefon 03578-320
Löbau-Zittau
Telefon 03583-720
Meißen
Telefon 03521-7250
Niederschlesischer Oberlausitzkreis
Telefon 03588-2850
Riesa-Großenhain
Telefon 03522-3030
Sächsische Schweiz
Telefon 03501-5150
Weißeritzkreis
Telefon 03504-6340
Kreisfreie Städte
Dresden
Telefon 0351-4880
Görlitz
Telefon 03581-670
Hoyerswerda
Telefon 03571-4560
Quelle Bundesland Sachsen
Die Kampfhundeverordnung finden Sie ....hier
Quelle (DVOGefHundG) Vom 1. November 2000
Die Durchführung des Gesetzes zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (DVOGefHundG) finden Sie .... hier
Das Dresdener Hundegesetz finden Sie .... hier
Infos zu Ämter rund um den Hund in Dresden finden Sie .... hier
Informationen zum Wesenstest/Verhaltenstest in Dresden finden Sie ...hier
Ausführliche Informationen rund um die Kampfhunde in Dresden finden Sie ...hier
Weitere interessante Informationen rund um den Hund finden Sie hier unter
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Betreff: Dresden - Sachkundeprüfung
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