Wichtige Informationen zum Verhaltenstest von Hunden/Kampfhunden
für Hundehalter, Hundebesitzer und Hundefans aus Dresden
gewünschtes bitte anklicken:
Verhaltenstest/Wesensanalyse in Dresden
Es besteht die Möglichkeit in der Stadt Dresden, durch ein anerkanntes Gutachten (Wesensanalyse) für einen gefährlichen Hund, eine Ausnahmegenehmigung der Anleinpflicht und Maulkorbpflicht zu bekommen.
Als behördlich anerkannt gilt ein Gutachten,
wenn es inhaltlich den Rahmenbedingungen einer standardisierten Wesensanalyse, die durch Verwaltungsvorschrift des Staatsministeriums des Innern näher bestimmt wird, entspricht und durch einen öffentlich bestellten Sachverständigen im Hundewesen im Sinne von § 2 gefertigt wurde.
Das Gutachten ist nur gültig, solange der Antragsteller Halter des Hundes ist.
Nach einem Halterwechsel ist vom neuen Halter des Hundes innerhalb eines Jahres nach Begründung der Haltereigenschaft ein weiteres Gutachten vorzulegen.
Ausnahmegenehmigung in Dresden
Es besteht die Möglichkeit in der Stadt Dresden, durch ein anerkanntes Gutachten (Wesensanalyse) für einen gefährlichen Hund, eine Ausnahmegenehmigung der Anleinpflicht und Maulkorbpflicht zu bekommen.
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Befreiung von der Maulkorb- und Anleinpflicht in Dresden
Generell gilt für alle Hunde der Kategorien "Gefährlicher Hund" eine Maulkorb- und Anleinpflicht.
Hiervon können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
An bestimmten Plätzen und Bereichen gilt diese Ausnahmegenehmigung allerdings nicht, hier müssen Hunde immer angeleint werden.
Gefährliche Hunde (erlaubnispflichtige Hunde) ist - wenn keine Befreiungsgenehmigung erteilt wurde - stets ein das Beißen verhindernder Maulkorb oder eine in der Wirkung gleich stehende Vorrichtung anzulegen und sie sind außerhalb befriedeten Besitztums sowie in Fluren, Fahrstühlen, Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine, zu führen.
In folgenden Bereichen sind sie an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine zu führen:
- in Fußgängerzonen
- in Haupteinkaufsbereichen
- anderen innerörtlichen Bereichen
- Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr
- in der Allgemeinheit zugänglichen umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen
- einschließlich Kinderspielplätzen
- mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche
- bei öffentlichen Versammlungen
- in Aufzügen
- auf Volksfesten
- sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen
- in öffentlichen Gebäuden
- in Schulen und Kindergärten
Die Befreiung vom Leinenzwang gilt nicht innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile sowie in bestimmten Bereichen bzw. bei bestimmten Anlässen.
Informationen zu Maulkorbtraining und Maulkörben finden Sie ....hier
Warum ein Verhaltenstest, eine Wesensanalyse in Dresden
Ziel der Verhaltensprüfung ist das Erkennen übersteigerter aggressiver Reaktionen des Hundes oder von Fehlverhalten einer Hundehalterin oder eines Hundehalters, die sich in gefährlicher Weise auf Mensch und Tier auswirken können.
Alle weiteren Informationen rund um die Anmeldung zur Wesensanalyse bekommen Sie beim Veterinäramt Dresden.
Zum Bestehen der Prüfung ist es erforderlich, dass Ihr Hund alle Prüfungsinhalte erfolgreich absolviert hat.
Die Vermutung der Gefährlichkeit eines Hundes kann im Einzelfall widerlegt werden.
Die Entscheidung trifft die zuständige Kreispolizeibehörde auf Antrag des Halters des Hundes.
Dem Antrag ist ein behördlich anerkanntes Gutachten über die Ungefährlichkeit des Hundes beizufügen.
Als behördlich anerkannt gilt ein Gutachten, wenn es inhaltlich den Rahmenbedingungen einer standardisierten Wesensanalyse, die durch Verwaltungsvorschrift des Staatsministeriums des Innern näher bestimmt wird, entspricht und durch einen öffentlich bestellten Sachverständigen im Hundewesen im Sinne von § 2 gefertigt wurde.
Das Gutachten ist nur gültig, solange der Antragsteller Halter des Hundes ist.
Nach einem Halterwechsel ist vom neuen Halter des Hundes innerhalb eines Jahres nach Begründung der Haltereigenschaft ein weiteres Gutachten vorzulegen.
Der Verhaltenstest kann erst nach bestandener Sachkundeprüfung abgelegt werden.
Informationen zum Sachkundenachweis in Dresden finden Sie .... hier
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Antragstellung für den Verhaltenstest/Wesensanalyse in Dresden bei dem Amt für öffentliche Ordnung
Ordnungsamt in Dresden
Geschäftsbereich Ordnung und Sicherheit
Ordnungsamt
Dienstgebäude
Adresse
Theaterstraße 11-13
01067 Dresden
Briefpostanschrift für alle städtischen Dienststellen
Landeshauptstadt Dresden
Geschäftsbereich ...
Amt für ...
Postfach 120020
01001 Dresden
Telefon
0351/ 488 63 01
Fax
0351/488 63 03
Abt. Gemeindlicher Vollzugsdienst
Sachgebiet zentraler Innendienst
Telefon
0351/ 488 63 61
Telefon
0351/ 488 63 64
Fax
0351/ 488 63 63
Öffnungszeiten/Sprechzeiten in dem Ordnungsamt Dresden
Montag und Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 9:00 bis 18:00 Uhr
Die Kreispolizeibehörden in Sachsen, die Landratsämter und Kreisfreien Städte
sind zuständig für Haltungserlaubnis, Antrag für Wesensanalyse
Regierungsbezirk Dresden
Landratsämter
Bautzen
Telefon 03591-3230
Kamenz
Telefon 03578-320
Löbau-Zittau
Telefon 03583-720
Meißen
Telefon 03521-7250
Niederschlesischer Oberlausitzkreis
Telefon 03588-2850
Riesa-Großenhain
Telefon 03522-3030
Sächsische Schweiz
Telefon 03501-5150
Weißeritzkreis
Telefon 03504-6340
Kreisfreie Städte
Dresden
Telefon 0351-4880
Görlitz
Telefon 03581-670
Hoyerswerda
Telefon 03571-4560
Quelle Bundesland Sachsen
Antragstellung eines Verhaltenstests/Wesensanalyse in Dresden
Der Hundehalter muss den Antrag zum Verhaltenstest bei der zuständigen Kreispolizeibehörde stellen.
Zum Verhaltenstest müssen Sie selbstverständlich gemeinsam mit Hund erscheinen und sich durch Ihren Personalausweis oder Pass ausweisen.
Anmeldung zum Verhaltenstest beim Veterinäramt in Dresden
Veterinäramt in Dresden
Geschäftsbereich Ordnung und Sicherheit
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Dienstgebäude
Adresse
Burkersdorfer Weg 18
01189 Dresden
Briefpostanschrift für alle städtischen Dienststellen
Landeshauptstadt Dresden
Geschäftsbereich ...
Amt für ...
Postfach 120020
01001 Dresden
Telefon
0351/ 40 80 511
Fax
0351/ 40 80 513
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Gebühren für den Verhaltenstest/Wesensanalyse in Dresden
Leider wurden dazu keine Angaben der Stadt Dresden gefunden.
Termine und Ort des Verhaltenstest in Dresden
Dazu konnten leider keine Angaben gefunden werden.
Wenden Sie sich bitte an das Veterinäramt oder die Kreispolizeibehörden in Dresden.
Ablauf und Inhalte der Verhaltensprüfung in Dresden
Bei der Verhaltensprüfung wird der Gehorsam des Hundes sowie dessen Verhalten gegenüber Personen und Artgenossen in alltagstypischen Situationen überprüft.
Inhalte der Wesensanalyse sind
- Konfliktsituationen Hund/Hund
- Konfliktsituationen Hund/Mensch
- Umweltkonflikte zum Beispiel Geräusche
- Beuteaktivitäten zum Beispiel auf Kinder/Kleinkinder
Für die Befreiung vom Maulkorb muss der Hund gut an der Leine zu führen sein, er darf weder Personen noch andere Hunde angreifen.
Der Hund darf auf Provokationen reagieren, muss aber von seiner Halterin oder seinem Halter jederzeit unter Kontrolle gehalten und wieder beruhigt werden können.
Für die Befreiung von der Leinenpflicht muss der Hund des weiteren auch im Beisein anderer Hunde ohne Leine den Kommandos seiner Besitzerin oder seines Besitzers gehorchen.
Ziel der Verhaltensprüfung ist das Erkennen übersteigerter aggressiver Reaktionen des Hundes oder von Fehlverhalten einer Hundehalterin oder eines Hundehalters, die sich in gefährlicher Weise auf Mensch und Tier auswirken können.
Zum Bestehen der Prüfung ist es erforderlich, dass Ihr Hund alle Prüfungsinhalte erfolgreich absolviert hat.
Die Durchführung des Gesetzes zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (DVOGefHundG) finden Sie .... hier
Ausführliche Informationen zu Kampfhunden in Dresden
wie zum Beispiel
Höhe der Kampfhundesteuer
Amt für Kampfhundeangelegenheiten
Allgemeine Bedingungen zur Kampfhundehaltung
Kampfhunde sind nach dem Landeshundegesetz des Bundeslandes
Haltererlaubnis
Haltungserlaubnis beantragen
Zuverlässigkeitprüfung
Nachweis der Zuverlässigkeit
Sachkundeprüfung
Haftpflichtversicherungen für gefährliche Hunde
Mikrochip-Kennzeichnung
Übergabe und Erwerb eines Kampfhundes
Anleinpflicht und Maulkorbpflicht für Kampfhunde
Ordnungswidrigkeiten in der Kampfhundehaltung
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Für die Richtigkeit der Angaben können wir leider keine Gewähr übernehmen,
da sich Angaben ändern können.
Sollten Sie auf unserer Seite Dresden - Wesensanalyse eine Fehlinformation entdecken oder weitere Informationen zum Thema haben wären wir für eine Nachricht,
gerne per Mail, dankbar.
Bitte senden Sie eine Mail an hundeinfoportal (at) web.de oder über Kontakt
Kennwort: Dresden - Verhaltenstest
Mit Urteil vom 12.Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" hat das
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